NATURA 2000

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden europaweit Verluste vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume festgestellt. Diese Entwicklung veranlasste die Europäische Gemeinschaft zwei Richtlinien zur Schaffung des länderübergreifenden Schutzgebietsnetzes in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich um die seit 1979 geltende Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) und die 1992 beschlossene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL).
Detailierte Informationen zu den Richtlinien finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie.

Auf der Grundlage dieser Richtlinien wurden durch die Mitgliedsstaaten Europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete benannt und ausgewiesen. Sie bilden das kohärente europäische Netz „NATURA 2000“. Das Ziel dieses zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten besteht darin, die im Rückgang befindlichen Arten und deren Lebensräume dauerhaft vor dem Verschwinden zu bewahren und biologische Vielfalt zu erhalten.

Während in den Vogelschutzgebieten die Brut- und Rastvogelarten geschützt und deren Lebensräume in einem optimalen Zustand erhalten, entwickelt oder wieder hergestellt werden sollen, sind in den FFH-Gebieten besonders schützenswerte Lebensraumtypen und deren Arten zu erhalten. In MV sind gegenwärtig 58 Lebensraumtypen sowie 38 Tier- und 8 Pflanzenarten der Anhänge 1,2,4 und 5 der FFH-Richtlinie nachgewiesen.

FFH-Gebiete (grün) und SPA-Gebiete (rot) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Gegenwärtig sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (mit einer Flächenausdehnung von 5.496 km²) 69 Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) und 15 Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen, wobei sich große Flächenanteile beider Schutzgebietskategorien überschneiden.

Quelle: Natura 2000 – StALU MS